Batteriegesetz

Gesetze im Internet: Batteriegesetz

Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager

Elektro-Himmel GmbH
Werner-von-Siemens-Str. 7
91413 Neustadt a.d. Aisch

zurückgeben.

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.
 

Hinweise zur Elektro- und Elektronikaltgeräteentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Alle Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.

Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern bedeutet, dass Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen sind. Altgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Endnutzer haben die Möglichkeit, Elektro- und Elektronikaltgeräte über einen unseren Logistikdienstleister zurückzusenden. Bitte kontaktieren Sie hierzu unseren Kundenservice telefonisch unter Tel: 09161/871900 (Mo.-Fr. 9:00 bis 16:30 Uhr) oder per Email unter info@elektro-himmel.de

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.

Sie sorgen selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten.

Für den privaten Haushalt ist die Rückgabe alternativ bei den kommunalen Sammelstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde möglich.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

 

Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
  • Mehrwegverpackungen.

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.